Leistungen | Käpernick Steuerberatung | Solingen

Auf unsere Steuerberatung
können Sie sich verlassen.

Leistungen | Käpernick Steuerberatung | Solingen

Auf unsere Steuer­beratung können Sie sich verlassen.

Play Video about Ein erfahrener Steuerberater und ein junger Kollege in Solingen arbeiten gemeinsam mit einem Tablet, mit Fokus auf moderne und digitale Loesungen.

Digitalisierung leicht gemacht

Digitalisierung leicht gemacht

In unseren Räumlichkeiten finden Sie keine Schränke oder Regale voller Akten, denn wir sind komplett digitalisiert. Ihnen ist es jedoch freigestellt, ob Sie Ihre Unterlagen in Papierform oder digital einreichen.

Sie möchten in Ihrem Unternehmen oder für Ihre privaten Steuern ebenfalls die digitale Arbeitsweise etablieren? Dann unterstützen wir Sie. Wir stellen Ihnen professionelle Software zur Verfügung, um Ihre Unterlagen papierlos zu ordnen und zu übermitteln. Sie haben keinen Scanner? Brauchen Sie nicht – mit unseren Apps von der DATEV wird Ihr Smartphone zum Digitalisierungsassistent.

Leistungen für Unternehmen

Als Unternehmer haben Sie genug um die Ohren – lassen Sie uns die zeitintensiven Dinge wie Ihre Buch­haltung, Lohn­abrechnungen und die Jahres­abschlüsse für Sie erledigen. Konzentrieren Sie sich vollkommen auf Ihr Business, während wir Ihre Steuer­belastung optimieren.

Die Finanzbuchhaltung ist die Basis eines jeden Unternehmens, sei es noch so klein oder noch so groß. Wenn sie nicht ordnungsgemäß und entsprechend den steuerlichen Regelungen geführt ist, fangen damit die Probleme meist erst an: falsche Besteuerung, Mehrbelastungen, Betriebsprüfungsrisiken.

Vertrauen Sie daher lieber auf uns als Experten, die damit täglich befasst sind. Wir erledigen die Buchhaltung für Sie mit Kompetenz und Leidenschaft. Wenn Sie uns mit der regelmäßigen Erstellung Ihrer Buchführung beauftragen, haben wir damit auch gleichzeitig die Grundlage an der Hand, Sie stets aktuell zu Ihrer wirtschaftlichen Situation beraten zu können.

Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter zu erstellen, ist für Laien heutzutage fast nicht mehr möglich. Neben der Flut an steuerlichen Vorschriften ist auch der Umfang der elektronisch an verschiedene Stellen zu übermittelnden Daten immens geworden. Wird dies im eigenen Haus erledigt, ist der Unternehmer oder der zuständige Mitarbeiter gefordert, bei allen Änderungen zeitnah auf dem Laufenden zu sein. Dies ist häufig ein aussichtsloses Unterfangen und mit Risiken verbunden.

Gehen Sie auf Nummer sicher und beauftragen Sie uns damit. Lohn­abrechnungen gehören bei uns zum Alltag. Und natürlich begleiten wir auch die regelmäßigen Prüfungen der Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse.

Zum Ende des Geschäftsjahres muss der Unternehmer seinen jährlichen Gewinn nach steuerlichen Vorschriften ermitteln, der als Basis für die Besteuerung herangezogen wird. Aber nicht nur die Finanzverwaltung ist an Ihrem Jahresabschluss interessiert. Auch gegenüber Banken, Kunden und den Registergerichten wird Ihr Unternehmen durch den Jahresabschluss repräsentiert. Nicht zu vergessen sind die elektronischen Übermittlungspflichten an das Finanzamt und die Veröffentlichungen im Rahmen der Publizitätsvorschriften.

Mit uns als Berater müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus der bei uns erstellten Buchhaltung. Dabei binden wir Sie als Unternehmer in die Abschlusserstellung ein und runden das Ganze durch eine Bilanzbesprechung ab, in der wir bereits heute die Steuern von morgen prognostizieren.

Zusammen mit Ihrem Jahresabschluss erstellen wir auch Ihre betrieblichen Steuererklärungen. Diese sind neben der Buchhaltung und dem Jahresabschluss das eigentliche Element Ihrer Unternehmens­besteuerung, weshalb Sie insbesondere hierbei auf unsere fachmännische Unter­stützung zugreifen sollten. Im Laufe eines Jahres erstellen wir Hunderte von Körper­schaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatz­­steuererklärungen. Daher können Sie sicher sein, dass wir wissen, was wir tun.

Manchmal kommt es vor, dass Ihr Unternehmen in den Fokus einer Betriebsprüfung gerät, sei es aufgrund besonderer Umstände in Ihrem Unternehmen oder einfach nur aufgrund einer Zufallsauswahl. Hier heißt es, Ruhe zu bewahren. Wenn eine Betriebsprüfung optimal vorbereitet und von Experten begleitet wird, kann oftmals bereits das Schlimmste verhindert werden. Und in hartnäckigen Fällen sind wir sofort bereit, mit dem Finanzamt oder vor den Finanz­gerichten für Sie zu streiten und Ihre Interessen durchzusetzen.

Wir führen Sie sicher durch die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Betriebsprüfung.

Nicht nur bei Unternehmern, sondern auch bei Privatpersonen halten wir eine sorgfältige Planung und Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen für unverzichtbar, um das beste Ergebnis zu erzielen. Auch für Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer und Rentner gibt es je nach finanzieller oder familiärer Situation steuerliche Hebel, die es geschickt zu bedienen gilt.

Lassen Sie sich von uns zu Ihren steuerlichen Fragen beraten, bevor Sie unumstößliche Entscheidungen treffen, die Sie am Ende mit unnötigen Steuern bezahlen müssen.

Leistungen für Privatpersonen

Leistungen für Privatpersonen

Steuern müssen nicht kompliziert sein – wir machen das für Sie. Egal, ob Sie Ihre jährliche Steuererklärung benötigen oder Fragen zu Freibeträgen und Absetzungen haben, wir unterstützen Sie. Wir helfen Ihnen dabei, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sicherzustellen, dass Sie kein Geld verschenken.

Die eigene Einkommensteuererklärung wird nicht selten aus Bequemlichkeit vernachlässigt. Dabei können Alleinstehende und Ehepaare aller Verdienstklassen von einer professionell erstellten Steuererklärung profitieren. Die Mehrheit der angestellten Steuer­pflichtigen kann aus der Einkommen­steuererklärung eine Erstattung erzielen. Dabei bietet die Software der Finanzverwaltung allerdings nur mäßig hilfreiche Erläuterungen und auch Software von Drittanbietern kann oft nicht der individuellen Situation gerecht werden. Darüber hinaus sind etliche von der Finanzverwaltung erlassenen Steuer­bescheide fehlerhaft, so dass die Gefahr groß ist, dass Sie unbemerkt Geld verschenken.

Auf die Frage, ob sich auch für Privatpersonen ein Steuerberater lohnt, gibt es daher nur eine Antwort: in jedem Fall! Sie müssen kein Unternehmer sein, um von uns gut beraten zu werden. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Belange von Privatpersonen haben wir uns ebenso auf die Fahne geschrieben.

Beim Umgang mit Immobilien gilt es, unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Ausgehend von den persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Sie mit dem Objekt verbinden, beraten wir Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen, die sich rund um Ihre Immobilie stellen. Mit der Ermittlung Ihres steuerlichen Gewinns aus der Vermietung können Sie sich ebenso an uns wenden wie mit speziellen Fragestellungen des Erwerbs, der Veräußerung und der Steueroptimierung von Miet- und Gewerbeobjekten.

Wir bieten Ihnen eine umfassende wirtschaftliche und steuerliche Beratung rund um ihr Immobilienvermögen.

Ziel der Steuerberatung ist es, durch optimale Steuergestaltung eine unnötige Steuerbelastung zu vermeide. Das deutsche Steuerwesen ist dabei aber eine so komplizierte Angelegenheit, dass man ohne steuerliche Beratung schnell verzweifeln kann. Ständige Neuerungen und Änderungen machen es Unter­nehmern schwer, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Damit steuerliche Überraschungen zu den Seltenheiten Ihres unternehmer­ischen Daseins gehören, sind eine gute Planung und Beratung erforderlich. Ob es sich hierbei um unterjährige Steuer­prognosen, Berechnungen im Vorfeld von Finanzierungs­entscheidungen oder Unterstützung bei unternehmens­internen Umstrukturierungen handelt – wir stehen Ihnen dabei gerne helfend zur Seite.

Erben und Schenken

Erben und Schenken kann schnell kompliziert werden – aber wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu behalten. Wir beraten Sie dabei, Ihre Vermögensübertragung steuerlich vorteilhaft zu gestalten, indem wir Ihre gewünschten Rahmenbedingungen optimal mit den rechtlichen Möglichkeiten in Einklang bringen.

Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten – die sogenannte vorweggenommene Erbfolge – stellt sich für alle Arten von Vermögen als eine steuerlich sinnvolle Gestaltungsvariante dar. Niemand möchte das aus seinem bereits versteuerten Einkommen erzielte Vermögen im Erbfall nochmals unnötig mit Erbschaftsteuer belasten und dadurch verringern.

Zwar unterliegt die Übertragung zu Lebzeiten grundsätzlich der Schenkungs­steuer, aber gerade diese lässt sich je nach Lage des Falls durch vorteilhafte Gestaltungen reduzieren. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, durch eine zeitlich gestreckte Vermögensübergabe die steuerlichen Freibeträge mehrfach zu nutzen.

Die rechtzeitige Planung der Vermögens­übergabe kann erhebliche Steuer­ersparnisse hervorbringen. Dabei zielt unsere Beratung stets darauf ab, mit den derzeitigen und den künftigen Eigen­tümern des Vermögens „an einem Tisch“ alle Probleme gemeinsam zu besprechen und für alle Beteiligten die optimale Lösung zu finden. Vor allem in den Fällen von Betriebs- und Immobilien­vermögen ist die vorweg­genommene Erbfolge zu empfehlen. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, bedarf es einer detaillierten Strategie und Steuerplanung. Sprechen Sie uns an, wenn bei Ihnen eine Vermögensübertragung ansteht. Wir verfügen über fachliche Zusatz­qualifikationen und können mit Ihnen gemeinsam steuerliche Lösungen entwickeln, die alle Bedürfnisse berücksichtigen. Auch spezialisierte Rechtsanwälte und Notare können wir Ihnen bei Bedarf an die Seite stellen.

Die Erbschaftsteuer stellt eine hohe finanzielle Belastung für die Erben und Beschenkten dar. Nicht selten besteht die Gefahr, dass übertragene Immobilien verkauft werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht wie geplant fortführen kann. Das Erbrecht bietet jedoch vielfaches Gestaltungspotenzial zur Reduzierung der steuerlichen Belastung und zur Erzielung einer ausgewogenen Vermögens­übertragung.

Dennoch gehört die Erstellung eines Testaments erfahrungsgemäß zu den Tätigkeiten, die gerne aufgeschoben werden. Dies ist ebenso nachvollziehbar wie finanziell riskant. Wer kein Testament verfasst, setzt seine Erben der gesetz­lichen Erbfolge aus. Diese sieht für die Verteilung des Nachlasses eine unumkehrbare Rangfolge vor. Nicht immer führt diese Rangfolge zum gewünschten Ergebnis, denn Angehörige und sonstige nahestehende Personen, denen nach Wunsch des Verstorbenen ein Erbteil zukommen sollte, können durch die gesetzliche Erbfolge zu wenig erhalten oder leer ausgehen. Umgekehrt können durch die gesetzliche Erbfolge unliebsame Angehörige mehr erhalten als beabsichtigt war.

Aus diesen Gründen führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu familiären Verwerfungen, die nicht im Interesse des Erblassers waren. Die Bewahrung des familiären Friedens einerseits sowie die Sicherung des Vermögensbestands und Versorgung der Hinterbliebenen andererseits sind daher die vorder­gründigen Aufgaben bei der Erstellung eines Testaments. Dies schließt ebenso ein, dass das Vermögen nicht durch eine hohe Erbschaft­steuerbelastung verringert wird.

Die Gestaltung eines Testaments sollte daher rechtzeitig angegangen werden. Kommen Sie zu uns und sprechen mit uns darüber. Ausgehend von Ihren Wünschen der Vermögensverteilung erarbeiten wir mit Ihnen eine Gestaltung, um Ihre ganz persönlichen Vorstellungen der Vermögensnachfolge mit der best­möglichen und vorteilhaftesten Steuer­strategie zu verbinden.

Der Begriff der Unternehmensnachfolge beschreibt den Prozess der Übergabe eines Unternehmens auf die nächste Generation. Dabei kann es sich sowohl um den Verkauf oder die Vererbung von Gesellschaftsanteilen handeln, aber auch um den einfachen Wechsel der Managementposition.

Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Familiengeneration oder der Verkauf eines Unternehmens an einen sonstigen Nachfolger stellen eine einschneidende Zäsur für ein Unternehmen dar. Nur eine Minderheit der Unternehmer hat für diesen Schritt Vorsorge getroffen. Dies ist umso erstaunlicher, als gerade bei mittelständischen Unternehmen der Fortbestand des Unternehmens oft ein Baustein der Altersvorsorge ist. 

Wenn die Nachfolge gelingen soll, ist eine rechtzeitige und systematische Vorbereitung unabdingbar. Dabei ist die Absicherung des scheidenden Unternehmers und gegebenenfalls des Ehegatten genauso zu berücksichtigen wie die Bedingungen für eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens. Dies erfordert Gestaltungen mit steuerlicher Weitsicht. 

Wir entwickeln für Übergeber und/oder Übernehmer individuelle steuerliche Lösungen zur Unternehmensnachfolge und arbeiten in Bezug auf die juristischen Aspekte mit Rechtsanwälten und Notaren zusammen. Für Sie steht dabei am Ende die optimale Gesamtlösung.

Der Eintritt eines Erbfalls kann eine belastende Situation sein. Neben einschneidenden persönlichen Veränderungen treten zumeist auch formale Notwendigkeiten auf, mit denen man sich nie zuvor beschäftigt hat. Entsprechend schwierig ist es, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Trete ich das Erbe an? Welche Schulden erbe ich? Brauche ich einen Erbschein? Wen muss ich informieren? Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? Welche Fristen gibt es? Ist das Familienwohnheim steuerpflichtig? Muss ich ein Vermächtnis versteuern? Welche Nachlassverbindlichkeiten darf ich abziehen? Welche Freibeträge stehen mir zu? Dies sind – unter anderem – die dringlichsten erbrechtlichen Fragen.

Oft folgen aber nach einiger Zeit noch weitere Probleme. Etwa dann, wenn Pflichtteils­berechtigte ihre Ansprüche einfordern oder wenn Vermächtnisse zu erfüllen sind. Oder wenn das Finanzamt die Steuer festsetzt und die Liquidität (noch) nicht da ist.

Kommen Sie zu uns, sobald Ihnen Ihre Erben- oder Vermächtnisnehmerstellung bekannt geworden ist. Wir kümmern uns mit Ihnen zusammen um die Nachlass­abwicklung, um die Entrichtung der Erbschaftsteuer und um die finale Erbauseinandersetzung mit etwaigen Miterben.

Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft sind Sie unter bestimmten Umständen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Während bei einer Erbschaft das Finanzamt oft von Amts wegen oder durch einen Notar von der Erklärungs­pflicht erfährt, müssen Sie bei einer Schenkung selbst aktiv werden und dem Finanzamt die Vermögens­übertragung anzeigen. Verpassen Sie dies, bewegen Sie sich schnell im Bereich einer Steuerstraftat. Schon hier liegt somit der erste Stolperstein.

Die Erstellung einer Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung hält sodann die nächsten Schwierigkeiten parat. Das übertragende Vermögen ist nach teilweise komplizierten bewertungs­rechtlichen Grundsätzen zu beziffern. Weiterhin sind unter Umständen Vermächtnisse, Pflichtteile und andere Leistungs- und Duldungsauflagen steuerlich zu berücksichtigen, wie etwa der Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Nehmen Sie hierfür am besten unser Fachwissen in Anspruch, damit Ihnen keine teuren Fehler unterlaufen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie gerne.

Neben den Erbschaft- und Schenkungs­steuererklärungen erstellen wir für Sie auch die so genannten Feststellungs­erklärungen für eine Erbengemeinschaft, soweit diese aus dem geerbten Vermögen weiterhin Erträge erzielt – was häufig der Fall ist, etwa bei übertragenen Immobilien oder Wertpapierdepots. Damit genießen Sie den Vorteil, dass alle Erben und das Finanzamt bei uns eine zentrale Anlauf­stelle haben und Sie sich nicht um Formalitäten kümmern müssen.

Wir sind zertifiziert.

Wir sind zertifiziert.

Fachberater für Unternehmens­nachfolge (DSTV)
Zertifizierte Berater für steueroptimierte Testamentsgestaltung (DASV)

Wir sind durch den Deutschen Steuerberaterverband und durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberater­vereinigung zertifizierte Fachberater und damit bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmens­nachfolge kompetente Ansprechpartner für eine steueroptimale Gestaltung.

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